Verpachtet eine Landwirtin oder ein Landwirt Flächen an den Betreiber einer Solaranlage, so kann sich das nachteilig auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer auswirken.
Direkte Beteiligung hilft
Mit einer direkten Beteiligung an der Solaranlage, deren Höhe nicht festgelegt ist, kann aber verhindert werden, dass sich die Steuerbelastung ändert. Grob gesagt sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dann Unternehmer und werden steuerlich im Schenkungs- und Erbfalle sehr ähnlich wie in der Landwirtschaft besteuert.
Steuerexperte klärt auf
Darüber klärte Steuerexperte Ralf Kilian von der Treukontax in Fürstenfeldbruck die Flächeneigentümer des geplanten Solarparks um den Puchheimer Brunnen bei einer eigens anberaumten Veranstaltung zu diesem Thema am 13. Juli auf. Die Treukontax ist spezialisiert auf Steuerfragen in der Landwirtschaft und eine Tochterfirma des bayrischen Bauernverbandes.