Bürgersolarpark Olching
Auf einen Blick
Projektname: Bürgersolarpark Olching
- Leistung: 6,6 MWp
- Stromertrag: 7.730.000 kWh pro Jahr
- CO2-Einsparung 5.500 t pro Jahr
- Investition: ca. 3,4 Mio. €
- Von Sonnenseglern: ca. 600.000 €
Speicher:
Zunächst wird die PV-Anlage errichtet, ein Speicher ist in Planung. Leider haben wir noch keine Netzanschlusszusage für einen Speicher, daher haben wir das Projekt aufgetrennt und projektieren den Speicher, sobald wir Baurecht und einen Netzanschluss haben. Hiermit rechnen wir mit einer Genehmigung.
Projektstatus:
Genehmigung: Verfahrensfrei, da an der Bahn
Baustart: November 2026
Inbetriebnahme nach EEG für 1MW: 31.12.2026
Inbetriebnahme Gesamtanlage: März/April 2026
Projekttagebuch:
Spartenstich ist für November 2026 geplant.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Beteiligung über Nachrangdarlehn konkret?
Die Sonnensegler sind als Bürgerenergiegenossenschaft Treiber, Projektentwickler oder Organisatoren einer Beteiligung an Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Diese Anlage wollen wir grundsätzlich auch finanzieren. Die Anlagen laufen in der Regel 25-30 Jahre und sind dann zu erneuern (sog. Repowering). Das ist dann wieder ein neues Projekt. Daher finanzieren wir diese Art von Projekten gern über sogenannte Nachrangdarlehn, die wir dann in der Laufzeit von in der Regel 20 Jahren auch wieder zurückfahren.
Daher bietet sich diese Art der Finanzierung an: Wir bekommen Kapital für diese Projekte von Euch, dass wir auch wieder geplant zurückführen. Damit haben wir eine direkte Verbindung Eures Geldes zu den einzelnen Projekten. Das Risiko dieser Investments ist vergleichbar mit der Bereitstellung von Eigenkapital, daher auch der Begriff Nachrang im Wort Nachrangdarlehn. In der Finanzwelt bedeutet das, dass dieses Geld nachrangig zu anderen Gläubigern behandelt wird, also eher wie Eigenkapital zu werten ist.
Wir bieten das zu einem festen Zinssatz an, damit wir Planungssicherheit haben. Erwirtschaften wir mit dem Projekt mehr Gewinn, dann kommt das Geld der Genossenschaft zugute – somit allen Mitgliedern! Dieses Modell ist in der Genossenschaftsbranche weit verbreitet.
Was ist der Unterschied zwischen der Einlage (Genossenschaftsanteil) und der Finanzierung (Nachrangdarlehn)?
Der Genossenschaftsanteil hat zwei Kernbedeutungen:
1. Er finanziert unsere Aktivitäten, bis wir Beteiligungen und andere Finanzierungen anbieten können. Er finanziert nicht das Projekt sondern die Vorbereitungen, die Projektentwicklung, die Akquisephase, die Gutachten und vieles mehr. Je mehr Geld wir aus diesem Bereich zur Verfügung haben, umso mehr Projekte können wir angehen.
2. Er bietet die Eintrittskarte für Euch, sich an den Projekten auch finanziell zu beteiligen in einem klaren Rahmen. Wir werden regelmäßig Nachrangdarlehn anbieten, die ihr dann als Mitglieder zeichnen könnt. Ohne eine Mitgliedschaft könnt ihr Euch auch nicht beteiligen. Grundsätzlich reicht hierzu ein Anteil, aber wir freuen uns auch über mehr Anteile, da wir dann in Punkt 1. mehr Geld zur Verfügung haben werden.
Das Nachrangdarlehn ist eine konkrete, finanzielle Beteiligung an den einzelnen Projekten. Jedem Projekt ordnen wir ein oder mehrere Darlehn zu, die sich dann im Kern aus diesen Projekten refinanzieren. Diese Mittel zahlen wir auch in der Projektlaufzeit zurück. Hier kann jeder Genosse nach seinen finanziellen Fähigkeiten und Vorlieben investieren.
Vom Risiko her betrachtet sind beide Investitionsmöglichkeiten sehr ähnlich. Das Nachrangdarlehn wird der Genossenschaft von den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Genossenschaft reicht es dann als Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel an die Projektgesellschaften weiter und deckt zu einem kleinen Teil auch eigene Aufwendungen damit.
Wie sieht der Zins- und Tilgungsplan für das Nachrangdarlehn aus?
Die Mitglieder können das Darlehn ab dem 6.5. 2025 zeichnen. Ab dem Geldeingang wird das Darlehn verzinst. Hier wird exemplarisch der Zins- und Tilgungsverlauf für ein Nachrangdarlehn in Höhe von 10.000 € dargestellt, dass am 20.05.2025 eingezahlt wird.
| Datum | Einzahlung | Zinsen | Rückzahlung | Darlehnssaldo |
| 20.05.2025 | – 10.000,00 € | 10.000,00 € | ||
| 31.12.2025 | 306,94 € | 10.000,00 € | ||
| 31.12.2026 | 500,00 € | 10.000,00 € | ||
| 31.12.2027 | 500,00 € | 10.000,00 € | ||
| 31.12.2028 | 500,00 € | 10.000,00 € | ||
| 31.12.2029 | 500,00 € | 10.000,00 € | ||
| 31.12.2030 | 500,00 € | 10.000,00 € | ||
| 31.12.2031 | 500,00 € | 10.000,00 € | ||
| 31.12.2032 | 500,00 € | 10.000,00 € | ||
| 31.12.2033 | 500,00 € | 10.000,00 € | ||
| 31.12.2034 | 500,00 € | 10.000,00 € | ||
| 31.12.2035 | 500,00 € | 10.000,00 € | ||
| 31.12.2036 | 500,00 € | 1.000,00 € | 9.000,00 € | |
| 31.12.2037 | 450,00 € | 1.000,00 € | 8.000,00 € | |
| 31.12.2038 | 400,00 € | 1.000,00 € | 7.000,00 € | |
| 31.12.2039 | 350,00 € | 1.000,00 € | 6.000,00 € | |
| 31.12.2040 | 300,00 € | 1.000,00 € | 5.000,00 € | |
| 31.12.2041 | 250,00 € | 1.000,00 € | 4.000,00 € | |
| 31.12.2042 | 200,00 € | 1.000,00 € | 3.000,00 € | |
| 31.12.2043 | 150,00 € | 1.000,00 € | 2.000,00 € | |
| 31.12.2044 | 100,00 € | 1.000,00 € | 1.000,00 € | |
| 31.12.2045 | 50,00 € | 1.000,00 € | – € |
Erwerbe ich mit einer Beteiligung (Nachrangdarlehn oder Genossenschaftsanteil) eine direkte Beteiligung an der Betreibergesellschaft?
Die Bürgerenergiegenossenschaft ist Gesellschafter an der Bürger Wind Jesenwang KG. Die Mitglieder der Genossenschaft sind somit mittelbar Gesellschafter. Die Gesellschafterrechte werden vom Vorstand der Genossenschaft ausgeübt. Der Vorstand wiederum ist grundsätzlich an das Votum der Generalversammlung sowie des Aufsichtsrates gebunden.
Die Mitglieder haben sich ja genau zu dem Ziel einer gemeinsamen Beteiligung in Form der Genossenschaft zu den Sonnensegler zusammengetan. Damit bündeln wir die Investitionen und ermöglichen auch Anlegenden mit kleineren Summen, sich finanziell zu beteiligen.
Wie steht es mit der Wirtschaftlichkeit des Projektes und warum werden keine detaillierten Zahlen veröffentlicht?
Wir haben hier eine exklusive Möglichkeit zur Beteiligung an dem Projekt von der Bürger Energie Genossenschaft Freising eG erhalten. Weiterhin ist auch noch der Projektentwickler mit an Bord. In diesem Kreise stimmen wir uns über die Details des Projektes sehr regelmäßig ab und nehmen die Gesellschafterrechte aktiv war.
Wir als Sonnensegler haben im Vorstand und Aufsichtsrat das Projekt und die Wirtschaftlichkeit eingehend geprüft. Es liegen noch nicht alle relevanten Parameter final vor, daher haben wir diese mit Risikozuschlägen abgeschätzt. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes ist als gut zu bezeichnen. Das Risikoprofil des Projekts entspricht dem vergleichbarer Projekte. Die Finanzpläne für die nächsten Jahre sind solide aufgebaut und stellen eine Rückführung der Mittel der Genossenschaften sicher – natürlich auch die Zinszahlungen.
Die Pläne beinhalten viele Details, die im Wettberb zu schützen sind. Insbesondere die Pachthöhe, die genauen Darlehnskonditionen mit den Banken und die Ertragsgutachten sind sehr sensibel und können nicht ohne Weiteres einer breiten Öffentlichkeit vollumfänglich dargestellt werden. Wir haben uns für Euch all diese Unterlagen angeschaut und sind zu dem Schluss gekommen, dass sich eine Beteiligung lohnt und wir eine Beteiligung empfehlen.
Gibt es eine Mindestzeichnungssumme und eine Höchstzeichnungssumme?
Ja, der Mindestbetrag liegt bei 1.000 €. Diesen Betrag muss man als Nachrangdarlehnsgeber immer mindestens erreichen. Darüber hinaus ist es möglich, in 1.000 €-Schritten mehr zu zeichnen.
Der Höchstbetrag ist im System mit 100.000 € hinterlegt. Sofern ein Mitglied mehr zeichnen möchte, sollte es sich direkt an den Vorstand (vorstand@sonnensegler.bayern) wenden, damit wir das Procedere abstimmen können.
Hintergrund dieser letzten Grenze ist es, möglichst vielen Mitgliedern die Zeichnung zu ermöglichen.
Ich bin Mitglied in beiden Genossenschaften. Wo kann ich am besten zeichnen?
Theoretisch kannst Du in beiden Genossenschaften ein Nachrangdarlehn zeichnen. Notwendig ist das aber nicht. Wir bieten beide unseren Mitgliedern die gleichen Konditionen an – insofern kannst Du das gern selbst entscheiden.
Natürlich möchten wir Dich gern für eine Zeichnung bei uns gewinnen, wenn Du aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck kommst. Wir haben hier einiges vor und freuen uns auf jede Form der Unterstützung!
Kann ich den Strom aus den Anlagen beziehen?
Erst einmal wird der Strom nach dem Marktprämienmodell eingespeist und an die Übertragungsnetzbetreiber veräußert. Daher werden wir zunächst diesen Strom nicht direkt an Mitglieder liefern können.
